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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen der LF.net Netzwerksysteme GmbH (kurz: LF.net), gültig ab 19.12.1996

Auch in den Formaten PDF oder PostScript verfügbar.

I. Allgemeine Bestimmungen
  1. Gültigkeit
Die nachstehenden allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen sind gültig für alle Geschäftsvorfälle unseres Unternehmens -- sowohl für die Lieferung von Hard- und Softwaresystemen aller Art wie auch für die Ausführung von Reparaturen, Installationen und Beratungen sowie für Lieferungen und Leistungen anderer Art. Sie gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Verträge, sofern sie nicht im Einzelvertrag ausdrücklich abgeändert oder ausgeschlossen werden.
  2. Angebote
Vertragsangebote und Kostenvoranschläge, die von uns abgegeben werden, sind in jedem Falle unverbindlich und freibleibend, soweit sie von uns nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet werden. An Angeboten, Zeichungen und anderen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor; sie dürfen Dritten nicht ohne unsere Zustimmung zugänglich gemacht werden.
  3. Lieferfristen und Termine
  3.1 LF.net verpflichtet sich, einen von beiden Seiten definierten Liefertermin einzuhalten. Lieferterminverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder nicht beeinflußbarer Umstände wie Betriebsstörungen im eigenen Betrieb, Streiks, Handelsbeschränkungen etc. berechtigen uns, die Lieferverpflichtungen - nach Lage des Falles - ganz oder teilweise aufzuheben oder zu einem späteren Zeitpunkt auszuführen. Der Abnehmner ist nicht zu Schadensersatz berechtigt.
  3.2 Soweit nicht gesondert vereinbart, gilt die Warenannahmestelle des Auftraggebers als Lieferort.
  3.3 Für Gerätelieferungen, die die Exportgenehmigung des ausliefernden Herstellerlandes bedürfen, müssen die entsprechenden Exportgenehmigungen des Landes beantragt und erteilt werden.
  3.4 Softwareprodukte, Betriebssoftware und Anwenderprogramme müssen vorab der Lieferung auf den hierfür notwendigen Lizenzanträgen beantragt und genehmigt werden.
  4. Zahlungsbedingungen
  4.1 Unsere Preise verstehen sich in EURO und gelten bei Lieferung ohne Aufstellung ab Stuttgart-Vaihingen. Mehrwertsteuer, sonstige Steuern und öffentliche Ausgaben gelten zum Zeitpunkt der Lieferung in jeweils gesetzlicher Höhe.
  4.2 Bei nicht unmittelbar ab Lager lieferbaren Waren, die in konvertierbarer Währung eingekauft werden, sind wir berechtigt, durch Kurssteigerungen bedingte Erhöhungen unseres Einkaufspreises dem Abnehmer weiter zu belasten, wenn diese vom Zeitpunkt unseres Angebotes bzw. der Bestellung des Abnehmers an mehr als 1.5 \ betragen.
  4.3 Zahlungen sind wie folgt fällig: Ein Drittel der Nettovertragssumme bei Erhalt der Auftragsbestätigung, der Restbetrag zuzüglich Mehrwertsteuer innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum. Rechnungserstellung erfolgt mit Lieferung. Zahlungen sind ohne Abzug nur auf Konten der LF.net zu leisten.
  4.4 Annullierung
Falls der Auftraggeber ganz oder teilweise annulliert und LF.net zustimmt, werden folgende Beträge als Prozentsatz des Angebotspreises der annullierten Lieferung zur sofortigen Zahlung an LF.net fällig; mindestens jedoch 250.- EUR je Annullierung.

Eingang der Mitteilung des Bestellers Annullierungskosten
61-90 Tage vor dem bestätigten Liefermonat
31-60 Tage vor dem bestätigten Liefermonat
bis 30 Tage vor dem bestätigten Liefermonat
während des bestätigten Liefermonats
II. Software
  1. Mitwirkung des Auftraggebers
Der Auftraggeber wird LF.net jede für die Durchführung des Auftrages erforderliche Unterstützung gewähren und ihm insbesondere Unterlagen, Auskünfte und sonstiges Material zu den vereinbarten Terminen und in der festgelegten Art und Weise zur Verfügung stellen.
  2. Durchführung des Auftrages
Weisen vom Auftraggeber bereitzustellende Unterlagen oder Angaben Fehler auf oder sind sie unvollständig, so ist LF.net berechtigt, aber nicht verpflichtet, eine Berichtigung oder Vervollständigung vorzunehmen. Die anfallenden Kosten werden dem Auftaggeber zu den jeweils gültigen Sätzen in Rechnung gestellt. Der Auftraggeber wird über den ggf. auftretenden Mehraufwand und die Zeitverschiebung informiert.
  3. Abnahme
Die getesteten Programme (Standardpackete oder Individualsoftware) werden dem Auftraggeber vorgeführt und sind von ihm unverzüglich abzunehmen. Die Abnahme wird in einem von beiden Vertragspartnern unterzeichneten Protokoll festgestellt. Bei fehlendem Protokoll gelten die Programme vier Wochen nach der Übernahme als abgenommen.
  4. Gewährleistung und Haftung
  4.1 LF.net wird alle ihr übertragenen Aufgaben mit größtmöglicher Sorgfalt durchführen. Es ist dem Auftraggeber bekannt, daß nach dem Stand der Technik Fehler bei der Durchführung der Arbeiten nicht ausgeschlossen werden können.
  4.2 Etwaige Mängel sind von dem Kunden schriftlich zu rügen. LF.net wird Softwaremängel, die innerhalb von 6 Monaten nach Übergabe auftreten, unter Ausschluß weitergehender Gewährleistungsansprüche kostenlos beseitigen. Die Gewährleistung entfällt hinsichtlich solcher Programme, in die vom Auftraggeber selber oder Dritten eingegriffen worden ist sowie für Organisations- und Systemstudien.
  4.3 LF.net steht nicht dafür ein, daß die Arbeitsergebnisse gewinnbringend (kommerziell) verwertbar sind (Rationalisierungserfolg).
  4.4 Über die in Pkt 4.2 genannten Nachbesserugen hinaus bestehen keine Gewährleistungsansprüche. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen oder Folgeschäden (z.B. durch Datenverlust) werden ausdrücklich ausgeschlossen.
  5. Wartung
  5.1 Die Wartung von Programmen und Installationen wird von LF.net aufgrund besonderer Wartungsverträge durchgeführt.
  6. Vertrauliche Behandlung
LF.net verpflichtet sich, mit der gebotenen Sorgfalt darauf hinzuwirken, daß alle Personen, die von ihr mit der Bearbeitung oder Erfüllung des Auftrages betraut sind, die gesetzlichen Bestimmungen über Datenschutz beachten und die aus dem Bereich des Käufers erlangten Informationen, soweit sie nicht offenkundig sind, nicht an Dritte weitergeben oder in anderer Art und Weise verwerten.
  7. Eigentumsvorbehalt und Nutzungsrecht
  7.1 Die gelieferte Ware bleibt bis zur Erfüllung aller Zahlungsverpflichtungen des Auftraggebers - auch soweit sie sich aus anderen Aufträgen ergeben - Eigentum von LF.net.
  7.2 Mit der Übergabe der Arbeitsergebnisse und Zahlung des vollständigen Entgelts erwirbt der Auftraggeber ein nicht übertragbares und nicht ausschließliches Nutzungsrecht an den Arbeitsergebnissen. Eine weitergehende Verwertung, insbesondere kommerzielle Verwertung von Orginalen, Kopien oder Know-How, bedarf der vorherigen Zustimmung von LF.net.
  7.3 LF.net steht an den Arbeitsergebnissen das Urheberrecht zu und ist berechtigt, die Arbeitsergebnisse anderweitig zu verwenden.
  7.4 Verletzt der Käufer die sich in Pkt. 7.2 ergebende Verpflichtung, so ist LF.net berechtigt, vorbehaltlich eines höheren Schadens, vom Käufer einen Schadensersatz in Höhe des für die Programme gezahlten Kaufpreises zu verlangen.
III. Hardware
  1. Installation
  1.1 Die Installation und Inbetriebnahme wird von LF.net durchgeführt. Sie ist kostenpflichtig, sofern keine andere Vereinbarung schriftlich vereinbart wurde. Vorbehaltlich der nachstehenden Regelungen installiert LF.net unter der Voraussetzung, daß
  • der Auftraggeber den Aufstellungsraum der Geräte bei Lieferung, spätestens jedoch drei Monate danach, entsprechend den Installationsanweisungen von LF.net bereitstellt und LF.net rechtzeitig davon benachrichtigt.
  • der Auftraggeber den Haustransport der Geräte an den Aufstellungsplatz auf seine Kosten tätigt; das Auspacken und Aufstellen der Geräte darf nur unter der Anleitung eines Vertreters von LF.net erfolgen.
  • die Geräte samt Zubehör vor der Installation durch LF.net weder ohne seine schriftliche Einwilligung verändert wurden noch außergewöhnlich physikalische oder elektrische Belastungen, unsachgemäßer Handhabung oder sonstiger Beschädigungen, die nicht von LF.net zu vertreten sind, ausgesetzt wurden.
  1.2 Werden die Voraussetzungen gemäß Pkt 1.1 vom Auftraggeber nicht fristgerecht erfüllt, ist LF.net an vereinbarten Lieferterminen nicht mehr gebunden. Meldet LF.net dem Auftraggeber die Versandbereitschaft, so tritt die Mitteilung der Versandbereitschaft an die Stelle der Lieferung im Sinne von Pkt.1.1.
  2. Mängelrüge
Die Produkte gelten mit der Lieferung als genehmigt, falls der Auftraggeber einen etwaigen Mangel nicht schriftlich rügt. Sichtbare Transportschäden sind unverzüglich nach Lieferung schriftlich dem Transportunternehmer und LF.net anzuzeigen.
  3. Gewährleistung
Für Mängel, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften zählt, haftet LF.net unter Ausschluß weiterer Ansprüche des Auftraggebers wie folgt:
  3.1 Alle diejenigen Teile sind nach Wahl des Herstellers unentgeltlich instandzusetzen, die innerhalb von drei Monaten vom Tage der Lieferung an gerechnet, nachweisbar infolge eines beim Gefahrübergang vorliegenden Umstandes, insbesondere wegen fehlerhafter Bauart, Baustoff oder mangelhafter Ausführung, unbrauchbar werden.
  3.2 Für den Fall, daß der Hersteller einen Mangel im Sinne der Gewährleistung nicht feststellt, ersetzt der Auftraggeber die im Zusammenhang mit dem behaupteten Mangel entstandenen Bearbeitungs-, Transport- und sonstige Kosten, entsprechend den geltenden Kundendienstsätzen.
  3.3 Die Gewährleistung umfaßt nicht Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Handhabung, übermäßiger physikalischer oder elektrischer Belastung oder Verwendung ungeeigneter, nicht den Spezifikationen des Herstellers entsprechenden, Betriebsmittel entstehen. Jede Gewährleistung ist weiterhin ausgeschlossen, wenn trotz obligatorischer Installationsvorschriften die Geräte nicht durch LF.net installiert wurden.
  3.4 Zur Vornahme von Nachbesserungen oder Ersatzlieferungen hat der Auftraggeber angemessene Zeit und Gelegenheit zu gewähren.
  3.5 Für Nachbesserungen und Ersatzteile haftet LF.net im gleichen Umfang wie für den ursprünglichen Liefergegenstand. Ersetzte Teile gehen dabei in das Eigentum von LF.net über.
  4. Wartung
LF.net empfiehlt für die gelieferten Computersysteme einschließlich Systemerweiterung ab Installationsdatum den Abschluß eines gesonderten Wartungsabkommens. Dieses Wartungsabkommen wird zwischen dem Auftraggeber und LF.net abgeschlossen. Bei Abschluß eines Wartungsvertrages bis zum Zeitpunkt der Installation wird die Installation und Inbetriebnahme durch LF.net erfolgen.
  5. Haftung
Außer den Gewährleistungsverpflichtungen gemäß Pkt. 3 übernimmt LF.net keine Haftung. LF.net haftet nicht für etwaige Datenverluste. Schadensersatzansprüche gegen LF.net und seine Mitarbeiter, insbesondere Ansprüche auf Ersatz von Folgeschäden, ganz gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen.
IV. Schlußbestimmungen
  1. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder unwirksam werden, so wird hierdurch der übrige Inhalt dieses Vertrages nicht berührt. Die Vertragspartner werden partnerschaftlich zusammenwirken, um eine Regelung zu finden, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt. Ergeben sich in der praktischen Anwendung dieses Vertrags Lücken, die die Vertragspartner nicht vorhergesehen haben, so verpflichten sie sich, diese in angemessender Weise entsprechend dem Vertrag auszufüllen.
  2. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Stuttgart, sofern nicht ein anderer Gerichtsort zwingend vorgeschrieben ist. Deutsches Recht ist maßgeblich.